
Wärme geht über die Flächen eines Hauses verloren. Diese thermischen Hüllflächen sind die Außenwände, das Dach, der Fußboden, die Fenster und die Haustür.
Werden alle Bauteile mit einer effizienten Wärmedämmung versehen werden (ca. 8 cm Dämmdicke) oder werden komplett erneuert (Fenster und Haustüren), dann sind bereits ca. zwei Drittel der möglichen Energieeinsparung schon geschafft.
Der U-Wert ist eine wichtige Messgröße zur Beurteilung der Dämmeigenschaft eines Bauteils. Genauer gesagt gibt der Wärmedurchgangskoeffizient an, wie viel Wärmemenge pro Zeiteinheit durch einen Quadratmeter eines Bauteils bei einem Temperaturunterschied von einem Grad (1K) durch geht (W/m²K). Da der U-Wert eine Maßeinheit zur Bestimmung des Wärmeverlusts eines Bauteils ist, sagt ein hoher U-Wert aus, dass eine schlechte Dämmwirkung gegeben ist. Folglich sagt ein niedriger U-Wert aus, dass es sich um eine gute Dämmwirkung handelt.
Energieeinsparungen können auch durch die Erneuerung/ Verbesserung des meistens veralteten Heizungssystems erreicht werden.
Wichtig zu beachten ist, dass Ölheizungen ab 2026 verboten sein sollen. Da dies vorerst nur für einen neuen Einbau gilt, können bestehende Ölheizungen weiterhin in Betrieb bleiben, insofern diese nicht älter als 30 Jahre sind. Im Hinblick auf die Zukunft ist aber zu beachten, dass ggf. härtere Gesetze folgen werden, weshalb man sich Gedanken über eine alternative Heizmethode machen sollte.
Darüber hinaus sollten verschiedene Kriterien berücksichtigt werden. Diese beziehen sich auf die Anschaffungskosten, den eigenen Anspruch sowie den vorhandenen Platz. Grundlegend kann man sagen, dass nachhaltige Varianten zwar zum Teil hohe Anschaffungskosten mit sich bringen, aber langfristig gesehen Heizkosten sparen. Ebenso können die Kosten auch durch Fördermöglichkeiten relativ gut ausgeglichen werden .

keine Wärmedämmung
Einfachverglasung
Massive Bauweise, hohe Decken
einfache Bauweise, kaum Wärmeschutz
Öfen oder einfache Zentralheizungen
erste einfache Dämmung
bessere Versorgung (Heizung/Wasser)
Ausbau technischer Infrastruktur
Heizungen mit Heizöl oder Erdgas, erste DIN-Normen für Bauphysik
erste systematische Wärmedämmung
problematische Bausubstanz teilweise
Dämmstandards steigen
Doppelfenster, zentralere Heizsysteme
WSchV 1984: bessere Dämmung
Gasheizungen und Isolierverglasung üblich
neue Standards für Dämmung, Fenster, Haustechnik
Wärmeschutz wird integraler Planungsbestandteil
EnEV 2002 ersetzt WSchV
guter Wärmeschutz, moderne Technik
sehr energieeffizient
KfW-Effizienzhäuser, Passivhaus-Ansätze
oft mit Wärmepumpe, Lüftung mit Wärmerückgewinnung
Ein Sanierungsfahrplan – genauer gesagt ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) – ist ein maßgeschneidertes Konzept für die energetische Sanierung eines Wohngebäudes, das von einer qualifizierten Energieberaterin oder einem Energieberater erstellt wird. Er ist speziell auf die Bedürfnisse und Bedingungen eines einzelnen Gebäudes zugeschnitten.
In einem Sanierungsfahrplan wird eine umfassende energetische Optimierung des Gebäudes meist in mehreren Sanierungsschritten aufgeführt.
Wie dein Haus energetisch dasteht (Ist-Zustand).
Welche Maßnahmen sinnvoll wären, um Energie zu sparen.
In welcher Reihenfolge du sanieren könntest (zeitlich gestaffelt).
Welche Kosten und Einsparungen damit verbunden sind.
Welche Förderungen du nutzen kannst.
Der Sanierungsfahrplan ist ein übersichtlich gestaltetes Dokument mit:
Grafiken & Tabellen zur aktuellen Gebäudesituation
Empfehlungen zu Dämmung, Heizung, Fenstern, Lüftung etc.
Zwei Optionen: Sanierung in einem Zug (komplett auf einmal) oder Sanierung in Etappen (über Jahre verteilt).
Farbcode ähnlich wie beim Energieausweis (z. B. von Rot = schlecht bis Grün = sehr gut).
Zusätzlicher Förderbonus bei Sanierungen: Wenn du eine Maßnahme aus dem iSFP umsetzt, bekommst du 5 % zusätzlichen Zuschuss von der BAFA (BEG EM) – z. B. für eine Dämmmaßnahme oder für eine Heizungsoptimierung.
Transparenz: Du weißt genau, was sinnvoll ist – ohne teure Fehlentscheidungen.
Flexibilität: Du kannst in Schritten modernisieren, je nach Budget.
Wertsteigerung: Energetisch sanierte Häuser sind attraktiver für Käufer / Mieter.
Nein, es können auch nur einzelne Maßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan gefördert und umgesetzt werden. Die Reihenfolge spielt hierbei keine Rolle.
Die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen ist nicht verpflichtend.
Die im Sanierungsfahrplan empfohlenen Maßnahmen sind in der Regel nicht verpflichtend, sondern dienen als Orientierung für Eigentümerinnen und Eigentümer, wie sie ihre Gebäude energetisch sanieren können. Der Sanierungsfahrplan zeigt individuelle Maßnahmen auf, um den Energieverbrauch zu senken und die Energieeffizienz zu verbessern, und empfiehlt eine zeitliche Abfolge der einzelnen Sanierungsschritte.
Allerdings kann es im Rahmen von Förderprogrammen oder bestimmten gesetzlichen Regelungen Ausnahmen geben. Beispielsweise kann die Inanspruchnahme bestimmter Fördermittel an die Umsetzung bestimmter Maßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan geknüpft sein.
Zusammengefasst: Die Maßnahmen sind nicht verpflichtend, können jedoch im Rahmen von Förderprogrammen oder speziellen Vorschriften relevant werden.
Wenn die Sanierung eines älteren Gebäudes ansteht und Sie unsicher sind, welche Maßnahmen tatsächlich sinnvoll und machbar sind und welche eher nicht, dann ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) besonders empfehlenswert. Ein iSFP bietet Ihnen eine nur auf Ihr Haus zugeschnittene Analyse, die mögliche und nachhaltige Sanierungen vergleicht und somit auch langfristige Energieeinsparungen ermöglicht. Zudem verschafft der iSFP Ihnen einen Überblick über notwendige und optionale Sanierungsschritte, die zeitlich versetzt oder auch in nur einem Zug umgesetzt werden können.
Eine Beratung durch einen zugelassenen Energieberater ist daher in den meisten Fällen ohnehin unvermeidlich, da sie Ihnen hilft, Fördermittel zu nutzen und ggf. Fehlentscheidungen zu vermeiden.
Die zusätzlichen Kosten für einen individuellen Sanierungsfahrplan sind gering und machen sich durch die Modernisierungsmaßnahmen sowie durch die möglichen staatlichen Förderungen oft schnell bezahlt.
Ungeachtet davon, dass ein Sanierungsfahrplan Ihnen Gewissheit über den energetischen Zustand Ihres Gebäudes bringt und Ihnen die Möglichkeiten zur Verbesserung aufzeigt, ist ein Sanierungsfahrplan aber auch finanziell interessant.
Ein Sanierungsfahrplan ist 15 Jahre lang gültig und gewährt Ihnen 5% Zusatzförderung bei allen Maßnahmen an der Gebäudehülle (Dach, Außenwand, Fußboden, Fenster, Türen, Heizungsoptimierung). Zusätzlich dazu erhöht sich die maximale Fördergrundlage von 30.000 € auf 60.000 € je Wohneinheit und Kalenderjahr.
Beispiel ohne Sanierungsfahrplan:
Sie investieren 60.000 EUR in Ihr Einfamilienhaus (Dach, Dämmung, Fenster) und beantragen eine Förderung. Nun erhalten Sie 15% auf max. 30.000 EUR. Dies entspricht einer Förderung in Höhe von 4.500 EUR.
Beispiel mit Sanierungsfahrplan:
Sie investieren ebenfalls 60.000 EUR in Ihr Einfamilienhaus. Mit Sanierungsfahrplan erhalten Sie 15% + 5% Bonus = 20% auf 60.000 EUR. Dies entspricht einer Förderung in Höhe von 12.000 EUR.
Förderungen vom Staat erhalten Sie, wenn Sie an förderfähigen Programmen teilnehmen und diese durch einen qualifizierten und zugelassenen Energieberater beantragen lassen. Diese Förderungen können Sie nicht immer selbst beantragen, weswegen der Weg über den Energieberater unbedingt ratsam und notwendig ist.
Wenn Sie einen Auftrag eines Handwerkers bestätigen, muss die Förderung unbedingt schon im Vorfeld beim BAFA / KfW eingereicht worden sein. Sie gehen dafür folgendermaßen vor:
Förderunterlagen über einen Energieberater vorbereiten lassen - für eine höhere Förderung ist ggf. ein iSFP von Vorteil.
Eingangsbestätigung des Förderantrags abwarten (Zustellung erfolgt per E-Mail).
Erst danach das Angebot des Handwerkers bestätigen.
WICHTIG: Bitte beachten, dass die Eingangsbestätigung noch keine Förderzusage darstellt. Die Förderung kann noch immer abgelehnt werden. Allerdings ist ab jetzt eine Auftragsbestätigung an den Handwerker ab Zugang der Eingangsbestätigung nicht mehr förderschädlich. Es ist auch möglich, sich vor Beantragung der Fördermittel Angebote einzuholen. Wichtig ist es nur, dass Sie diese nicht vor Förderantrag bestätigen.
Ist der Zuwendungsbescheid postalisch eingegangen, ist die Förderung rechtsverbindlich.
Es ist nicht möglich, Förderungen nachträglich zu beantragen. Allerdings können Sie stattdessen auch 20% der Sanierungskosten von der zu bezahlenden Einkommenssteuer abziehen. Dazu benötigen Sie aber eine Erklärung eines Energieberaters zur durchgeführten energetischen Sanierung.
Die Förderung betrifft den Austausch einer alten fossilen Heizung gegen eine klimafreundliche neue Heizungsanlage – zum Beispiel:
Wärmepumpen (z.B. Luft-Wasser- und auch Luft-Luft-Wärmepumpen)
Biomasseheizungen (z.B. Pelletheizungen)
Solarthermieanlagen
Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz
Achtung: Gasheizungen oder Ölheizungen werden nicht mehr gefördert!
Förderkonditionen KfW 458:
Grundförderung
30 % Zuschuss auf die förderfähigen Kosten
Klimageschwindigkeitsbonus
+20 %, wenn alte Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder Gasheizung (älter als 20 Jahre) ersetzt werden
Einkommensbonus
+30 %, wenn das zu versteuernde Haushaltseinkommen unter 40.000 €/Jahr liegt
Maximaler Fördersatz: 70 %, maximal 30.000 € Investitionssumme bei einem EFH→ bis zu max. 21.000 € Zuschuss pro Wohneinheit
Private Eigentümer:
Von selbst genutztem Wohnraum (z.B. Einfamilienhaus oder Eigentumswohnung)
Nur alleinige oder gemeinsame private Eigentümer, welche selbst die Immobilie bewohnen.
Wohngebäude-Eigentümergemeinschaften (WEGs):
Nur, wenn einzelne Wohnungseigentümer den Antrag für ihre selbstbewohnte Einheit stellen.
Nur für Bestandsgebäude — das Gebäude muss vor mindestens 5 Jahren (gerechnet ab Antragstellung) fertiggestellt worden sein. Der Heizungstausch muss förderfähig sein. Es darf keine neue fossile Heizung eingebaut werden.
Wichtig:
Der Antrag muss vor Auftragsvergabe online im KfW-Zuschussportal gestellt werden.
Die Auszahlung erfolgt nach Umsetzung und Nachweis der Maßnahme.
Installation, Inbetriebnahme, Planung, Wärmepumpe-Bohrungen
Demontage & Entsorgung der alten Heizung
Hydraulischer Abgleich
Umbauten am Heizsystem (z. B. neue Heizkörper oder Pufferspeicher)
Im KfW-Zuschussportal 458 unter KfW.Heizungsfoerderung.de.
Rufen Sie mich gerne an, um genaueres dazu zu erfahren.
Ein Bedarfsausweis ist für alle Gebäude ausstellbar, unabhängig vom Alter, Größe und Nutzung.
Ein Verbrauchsausweis ist zumeist zulässig für:
Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten.
Gebäude nach 1977.
Ein Energieausweis ist 10 Jahre nach Ausstellung gültig.
Ein Energieausweis wird benötigt, wenn:
ein Neubau entsteht.
eine umfassende Sanierung stattfindet.
eine Immobilie verkauft oder vermietet werden soll.
Grundlage hierfür ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das mittlerweile die Energiesparverordnung (EnEV) abgelöst hat. Dieses legt fest, dass Kauf- oder Mietinteressenten/ Mietinteressentinnen über die energetischen Kennwerte und den damit verbundenen Treibhausgasemissionen des Gebäudes informiert werden. Allerdings gilt dies nur bei einem Nutzerwechsel.
Ein Energieausweis ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, wenn kein Nutzerwechsel durch Verkauf oder Neuvermietung erfolgt und keine anderen zwingenden Gründe vorliegen. Für kleine Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche und für Baudenkmäler besteht keine Pflicht zur Ausstellung eines Energieausweises. Auch bei nur selbstgenutzten EFH ohne Verkaufs- oder Vermietungsabsicht ist kein Energieausweis notwendig.
Die Kosten variieren je nach Größe und Komplexität des Gebäudes. Gerne erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot.
Bei Verstößen gegen das GEG können Bußgelder von bis zu 15.000 Euro verhängt werden. Ein aktueller und korrekter Energieausweis schützt Sie vor rechtlichen Konsequenzen.
Laut GEG §§ 80 ff. gilt:
Bei Verkauf oder Vermietung musst du einen gültigen Energieausweis unaufgefordert vorlegen – spätestens bei der Besichtigung.
Auch bei Inseraten (z. B. Immobilienanzeigen) musst du bestimmte Angaben aus dem Energieausweis nennen (z. B. Energiekennwert, Energieträger, Baujahr, Effizienzklasse).
Der Ausweis muss gültig sein (max. 10 Jahre alt) und den korrekten Gebäudestand widerspiegeln.
kein Energieausweis bei Verkauf oder Vermietung
Bußgeld bis zu 10.000 €
falsche Angaben im Inserat (z. B. Effizienzklasse fehlt)
Bußgeld bis zu 5.000 €
veralteter oder manipulierte Ausweis
Bußgeld bis zu 10.000 €
keine Aushangpflicht bei großen öffentlichen Gebäuden
Bußgeld bis zu 10.000 €
Die zuständigen Behörden (z.B. Bauämter) kontrollieren stichprobenartig oder bei Hinweisen – vor allem bei Verkaufsanzeigen oder Sanierungsförderungen.
Der Energieausweis sorgt für Transparenz im Immobilienmarkt, indem er objektive Informationen über den Energiebedarf von Gebäuden liefert und Vergleiche ermöglicht. Er bewertet die energetische Qualität eines Hauses, identifiziert mögliche Schwachstellen bei der Gebäudehülle und bei der Anlagentechnik und bietet, falls gewünscht, auch Vorschläge zur energetischen Modernisierung.